Stellungnahme des Bündnis 90 /Die Grünen, OV Schwandorf zur Verbrennung von freigemessenen Abfällen aus den Kernkraftwerken ISAR (KKI 1 und 2) und Grafenrheinfeld KKG
Der OV Schwandorf von Bündnis 90 / Die Grünen fordert, die Verbrennung von freigemessenen Abfällen im Müllkraftwerk Schwandorf einzustellen, insbesondere die Annahme von freigemessenen Abfällen von nicht zum Verbandsgebiet gehörenden Kernkraftwerken zu untersagen.
Begründung:
Bei Betrieb und vor allem Rückbau von Kernkraftwerken fallen große Mengen freigemessener Abfälle an. Die im Verbandsgebiet entstehenden Abfälle werden derzeit zur Verbrennung ins MKW Schwandorf gebracht, dort werden aber auch freigemessene Abfälle von anderen KKW angenommen.
Was ist Freimessung und Freigabe?
Die auf Basis einer Freimessung mögliche Freigabe von radioaktiven Abfallstoffen kann nach geltender Gesetzeslage unter folgenden Bedingungen erfolgen:
Maßgebliches Kriterium hierfür ist das international anerkannte „10-Mikrosievert-Kriterium“. Ein radioaktiver Stoff darf nur dann freigegeben werden, wenn durch ihn im ungünstigsten Fall für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine zusätzliche Strahlenbelastung, ausgedrückt durch eine sogenannte effektive Dosis, im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann. (Quelle: siehe 3.)
Abfälle, die diese Kriterien erfüllen, können aus dem Wirkungsbereich des Atomgesetzes und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung entlassen und als normaler Haus- oder Gewerbemüll deklariert werden.
Die Restaktivität besteht aber durchaus noch und ist auch weiterhin messbar, solange diese Stoffe unkontrolliert verteilt werden.
Radioaktive Strahlung ist aber nach übereinstimmender Meinung vieler Wissenschaftler niemals unbedenklich – das gilt für die natürliche Strahlung ebenso wie für die durch menschliches Wirken hinzukommende Strahlung (beispielsweise aus Kernwaffenversuchen, Havarien in KKW usw. ). Es gibt kein unschädliches Maß an Strahlung für den Menschen. Jedes Mehr an Strahlung wird die ohnehin schon vorhandene Schädigung von Organismen – und dazu gehört auch der Mensch – verstärken – auch wenn die Beweisführung und Herstellung direkter Wirkungszusammenhänge durch Verteilung dieser Stoffe schwierig bis unmöglich sein wird.
Beim Rückbau von Kernkraftwerken fallen große Mengen Abfallstoffe an – vieles davon ist frei von jeder Aktivität, vieles hat aber auch eine Restaktivität und wird entsprechend o.g. Verfahren als unbedenklicher Abfall deklariert. Ob bei der Entstehung dieses Abfalls billigend in Kauf genommen wird, dass aktivitäts-freie Stoffe und solche, die leicht radioaktiv sind, gemischt werden ist nicht Gegenstand dieser Betrachtungen. Die Gesamtaktivität kann durch eine Vermischung nicht reduziert werden – es ändert sich nur die Aktivität pro Masseneinheit.
Weiterhin gibt es in der BRD Vorgaben, dass Abfälle vorrangig verwertet werden müssen – das bedeutet für brennbare Stoffe, die nicht in irgendeiner Weise recycelt werden können, ist eine thermische Verwertung (Verbrennung in dafür geeigneten Anlagen) vorgeschrieben. Hierunter fallen auch die freigemessenen Abfälle aus den Kernkraftwerken. Wenn diese Stoffe in den Abfall-Kreislauf gelangen, ist die Deponierung dieser Stoffe ohne vorherige thermische Verwertung eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben – für das Einholen entsprechender Genehmigungen ist wohl ein größerer verwaltungstechnischer Aufwand erforderlich. Daraus entsteht unsere Forderung, den Abfall gar nicht erst in den Abfall-Kreislauf gelangen zu lassen.
Bei der Verbrennung o.g. Abfälle in einem Müllkraftwerk wie Schwandorf geschieht dabei Folgendes: Gleichzeitig mit einer großen Menge von normalem Haus- und Gewerbemüll wird eine vergleichsweise kleine Menge freigemessener Abfall aus Kernkraftwerken verbrannt. Da Radioaktivität nicht verschwinden kann, ist diese dann in der entstehenden Rostasche, Filter- und Flugasche und in den Rauchgasen enthalten. Die Rauchgase verteilen sich über den Kamin unkontrolliert im Land; Rost- und Filterasche werden in den für diesen Zweck vorgesehenen Deponien gelagert oder in geringem Umfang z.B. in der Baustoff- und Zementindustrie verwendet.
Es kann in keinem Fall nachvollzogen werden, wo genau die immer noch enthaltene Radioaktivität verbleibt und welche Wirkungen diese dann entfaltet.
Konkrete Forderung:
Der OV Schwandorf von Bündnis 90 / Die Grünen fordert deshalb, die Verbrennung von freigemessenen Abfällen im Müllkraftwerk Schwandorf einzustellen, insbesondere die Annahme von freigemessenen Abfällen von nicht zum Verbandsgebiet gehörenden Kernkraftwerken zu untersagen. Die Mengen an freigemessenem Abfall sind durch geeignete Verfahren bereits bei der Entstehung auf das technisch mögliche Maß zu reduzieren und dann ohne Freimessung und Freigabe – aber gesichert gegen unkontrollierte Freisetzung, zu lagern.
Wir verlangen einen verantwortlichen Umgang mit den Reststoffen unserer Zivilisation – und den Schutz des Lebens unter allen Bedingungen.
Quellen u.a.:
- https://www.bund.net/themen/atomkraft/nach-dem-abschalten/freimessung/
- https://ippnw-ulm.de/muellverbrennung-von-radioaktiv-belastetetem-akw-abriss-material/
- https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/grenzwerte/grenzwerte_node.html
- https://umweltfairaendern.de/2018/01/akw-rueckbau-aerztekammer-zu-gesundheitlichen-risiken-durch-freimessen-gering-radioaktiv-belasteter-abfaelle/
Erstellt 24.11.2020 durch C. Beck